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Dichtheitsprüfung

nach DIN 1986 Teil 30

Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

 

Bei der Dichtigkeitsprüfung werden Rohre und Kanäle auf ihre Dichtheit hin untersucht. Dabei ist es wichtig zu prüfen, ob Abwasser in den Boden gelangt und das Grundwasser verunreinigt. Bei dem Prüfverfahren wird kontrolliert, ob vorangegangene Maßnahmen wie eine Kanalsanierung erfolgreich waren und die Kanäle intakt sind. Auch präventive Messungen haben sich bewährt, um Folgeschäden zu minimieren und bei Undichtigkeiten schnell die nötigen Arbeiten einzuleiten. 

Was ist eine Grundstücksentwässerungsanlage?

Eine Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alle abwassertechnischen Anlagen, d.h. Rohre, Schächte, Abscheider oder Ähnliches auf den Grundstücken. Sie dient dem Sammeln, dem Fortleiten bzw. dem Behandeln von Schmutz- und Regenwasser. Die Grundstücksentwässerungsanlage endet am Übergabepunkt zum öffentlichen Kanal. In der Regel ist dies die Grundstücksgrenze. Für die Grundstückentwässerungsanlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Eine funktionsfähige, dichte Grundstücksentwässerungsanlage:

  • vermeidet Abflussstörungen und Gebäudeschäden
  • schont die Umwelt (es gelangt kein Schmutzwasser in den Boden oder das Grundwasser)
  • verringert Kosten, weil kein Fremdwasser eindringt, das zur Kläranlage geleitet und dort behandelt werden muss.

Warum müssen Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch eine Abwasserleitung einem natürlichen Alterungsprozess. Um eine zuverlässige Ableitung des Abwassers zu gewährleisten und vor allem, um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern, ist es erforderlich, in bestimmten Zeitabständen den Zustand der Leitungen und Schächte der Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen.

Bei uns in Schleswig-Holstein müssen die Dichtheitsprüfungen für Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2025 nachweislich durchgeführt werden.

Eine optische Inspektion, d. h. Befahrung mit einer Kanalfernsehkamera ist Mindestvoraussetzung.

Bei häuslichem Abwasser gilt die Anlage im Sinne der Norm als dicht, wenn im Rahmen einer optischen Inspektion

  • keine sichtbaren Schäden erkannt werden
  • kein Grundwasser eindringt und
  • die gesamte Anlage lückenlos befahren werden kann.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können oder die Norm z. B. bei wesentlichen baulichen Veränderungen und / oder Erweiterungen eines Gebäudes eine Dichtheitsprüfung verlangt, ist eine Druckprüfung vorzunehmen.

Der Nachweis der Dichtheit kann auch durch eine Druckprüfung z. B. mittels Wasser erfolgen.

In der Prüfzeit von 15 Minuten darf der Wasserverlust nicht mehr als 0,2 l/m2 benetzter Rohrwandungen betragen. Die Wassersäule soll auf 0,5 m über Rohrscheitel eingestellt werden.

Unser Kanal Fuchs steht Ihnen hier gern zur Seite. Kommen Sie für Fragen oder ein unverbindliches Angebot einfach auf uns zu!

Sie haben Fragen zur Dichtheitsprüfung?

Mein Name ist Birger Scheef und ich bin Ihr Ansprechpartner beim Kanal Fuchs der Von SCHÖNFELS GmbH. Gerne berate ich Sie zum Thema Dichtheitsprüfung und erstelle Ihnen ein schriftliches Angebot. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.

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